03 März 2007

Urteil

»Heil? Was heißt heil? Die wird nich wieder.«
»Is eigentlich schade drum.«
»I wo. Gar nich... Das kommt davon.«

So lässt Fontane die Vermieterin Polzin über seine Heldin Stine* sprechen und gibt damit sein moralisches Urteil über deren Haltung ab, so wie er zuvor sein Urteil über die "untadelige Haltung" der gräflichen Familie von Haldern angesichts des Freitods des Grafen Waldemar in folgende Worte gefasst hatte:

"Die Kirche hatte sich, als der Sarg unmittelbar über der Gruftsenkung niedergelassen war, auf all ihren Plätzen gefüllt, und auch die seit dem Tode Friedrich Wilhelms IV. sonntäglich meist leerstehende herrschaftliche Loge, heute war sie besetzt. In Front erblickte man den alten Grafen, Waldemars Vater, in grauem Toupet und Johanniterkreuz, neben ihm in tiefer und soignierter Trauer die Stiefmutter des Toten, eine noch schöne Frau, die, was geschehen war, lediglich vom Standpunkte des »Affronts« aus ansah und mit Hilfe dieser Anschauung über die vorschriftsmäßige Trauer mit beinahe mehr als standesgemäßer Würde hinwegkam. Hinter ihr der jüngere Sohn (ihr eigener), Graf Konstantin, dem der ältere Bruder, um das mindeste zu sagen, in nicht unerwünschter Weise Platz gemacht hatte. Seine Haltung war untadelig ..."
(Theodor Fontane: Stine, 1890)

* Rezension und Inhaltsangabe (Wikipedia)

Keine Kommentare: