18 Januar 2022

Ferdinand Gregorovius

 "Gregorovius’ monumentale Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter (1871), an der er über 18 Jahre lang arbeitete und für die er zahlreiche Archivalien erschloss, gilt als Klassiker der Geschichtsschreibung. Die von ihm verfassten Wanderjahre in Italien, die aus journalistischen Arbeiten hervorgingen, gelten in ihrer Wirkungsgeschichte für das Italienbild der Deutschen bis heute als wichtigster Beitrag nach Goethes Italienischer Reise.[1] Die darin enthaltenen Reiseberichte gehören größtenteils dem Genre der historischen Landschaftsbeschreibung an, das Gregorovius mit seinem Buch Corsica (1854) begründet hatte." (Wikipedia: Ferdinand Gregorovius)

F. Gregorovius Briefe

F. Gregorovius in seinem Jahrhundert 1 (Zeitenwende)

F. Gregorivius in seinem Jahrhundert 2 (Einführung)

F. Gregorovius Briefedition 3

F. Gregorovius und das Judentum 4

Gregorovius über die Huldigung der Juden für die Päpste des Mittelalters

Es fehlte im Mittelalter nicht an anderen Huldigungszeremonien, die den Juden auferlegt waren. Beim Fest der Besitznahme des erwählten Papstes vom Lateran mußten sie in festlicher Deputation ihm entgegenkommen, und man will wissen, daß sie schon den alten Kaisern in ähnlicher Weise verehrend sich darstellten. Die Hebräer opferten in ihrem Tempel zu Jerusalem, wenn der römische Kaiser den Thron bestieg, und brachten Gebete für ihn dar; so sagte schon Philo in seiner «Gesandtschaft an den Kaiser Cajus», daß die Juden dreimal für Caligula Opfer vollzogen hätten, das erstemal, als er den Thron bestieg, darauf, als er in gefährliche Krankheit verfiel, das drittemal für seinen Sieg über Deutschland. Daß auch die Juden in Rom das gleiche taten, ist natürlich, und schwerlich haben sie bei den Huldigungsfeierlichkeiten gefehlt, um vor dem Kaiser als Schutzflehende zu erscheinen und solche Duldung zu erbitten, wie sie ihnen von Augustus gewährt worden war.

Als nun an die Stelle der Kaiser die Päpste getreten waren, wechselten nur die Formen, nicht das Wesen der Zeremonien. Bei jeder Huldigung eines Papstes erschienen die Abgesandten der römischen Judenschaft, mit dem Pentateuch auf der Schulter, an dem Wege, wo der päpstliche Triumphzug vorüberkam. Man betrachtete sie nach dem Ausspruch des heiligen Hieronymus gleichsam als die Bibliothekare der christlichen Religion, weil sie das Alte Testament oder vielmehr das Gesetz in ihrer Bundeslade verwahrt gehalten hatten; und indem sie dem neuerwählten Papst als Schutzflehende nahten, taten sie dies, wie man sagt, teils weil ihre Väter in solcher Gestalt vor den Kaisern erschienen waren, teils weil sie, auf einen Messias und Befreier aus der Gefangenschaft hoffend, den jedesmaligen Papst daraufhin betrachteten, ob nicht er es sei, der sie von ihrem Joch befreien würde.

Seit Calixt II., der im Jahre 1119 von den Juden eine solche Zeremonie empfing, haben wir von jeder Huldigungsfeierlichkeit Nachricht. Allen brachten sie den Pentateuch auf der Schulter entgegen, so Eugen III., wie Alexander III. und Gregor IX., und sangen Lieder, zu ihrem Lobe. Cancellieri in seinem Werk «Storia de' possessi» (Geschichte der Besitznahme der Päpste) gibt darüber die besten Aufschlüsse aus den Tagebüchern der päpstlichen Zeremonienmeister.

Der Ort, an welchem die Juden sich aufstellten, wechselte. In der Zeit des älteren Mittelalters war es die Region Parione, einer der ältesten und wichtigsten Stadtteile Roms, diesseits der Hadrianischen Brücke gelegen, wo die Judenschaft den nach dem Lateran ziehenden Papst erwartete. So erzählt schon das alte lateinische Gedicht des Kardinals Giacoma Stefaneschi, welches die Huldigungsfeier Bonifacius' VIII. im Jahr 1295 beschreibt:

Ecce, super Tiberim positum de marmore pontem
Transierat, provectus equo; turrique relicta
De campo Judaea canens, quae caecula corde est,
Occurrit vesana duci Parione sub ipso,
Quae Christo gravidam legem plenamque sub umbra
Exhibuit Moysi. Veneratus et ille figuram
Hanc post terga dedit, cauto sermone locutus.
Ignotus Judaea deus, sibi cognitus olim.
Qui quondam populus, nunc hostis; qui deus et rex
Obnubi patitur, praesentem temnere mavis,
Quem fragilem reputas hominem, sperasque futurum,
Et latet ipse deus – –

Schon hatte er die marmorne Tiberbrücke hoch zu Roß überschritten. Als er am Turm vorüber war, kam ihm die wahnsinnige Judenschaft, Blindheit im Herzen, vom Campus her unter der Führung des Pario selbst entgegen und zeigte das Christus ärgerliche und schattenreiche Gesetz des Moses. Jener ehrte die Rolle, reichte sie hinter sich und sprach in wohlgemessener Rede: ‹Gott ist der Judenschaft unbekannt, obwohl er ihr einst bekannt war. Einst war er vom Volke geliebt, jetzt verhaßt. Dieser Gott und König muß sich verdunkeln lassen, denn du ziehst es vor, den Gegenwärtigen zu verachten, den du für einen vergänglichen Menschen hältst, und hoffst auf den Zukünftigen. Gott selbst aber bleibt dir verborgen.›.

Schon damals hatte dies Schauspiel dieselben Formen, wie sie später beobachtet wurden. Die Juden, Loblieder singend, warteten des im Triumphzug daherreitenden Papstes; sie boten ihm die Gesetzrolle dar, der Papst nahm sie, las einige Worte darin, reichte sie dann hinter sich und sagte: «Wir bestätigen das Gesetz, aber das jüdische Volk und seine Auslegung verdammen wir.» Hierauf ritt er weiter, und die Juden kehrten in ihre Wohnungen zurück. Niedergeschmettert oder zur Hoffnung belebt, je nach dem, was sie mit scheuer Furcht in den Augen des Papstes gelesen hatten. Entweder standen sie hinter der Hadriansbrücke, oder, wie es häufig geschah, an dem Platze, welcher Monte Giordano heißt. Obwohl dieser aus Schutt entstandene Hügel seinen Namen von Giordano Orsini, einem Edlen dieses alten römischen Geschlechts, empfangen hatte, der dort seinen Palast baute, so wählte man vielleicht um des Namens Jordan willen gerade diesen Ort für die Judenzeremonie; und dort standen die Nachkommen Israels, den prachtvoll in Gold gebundenen, mit einem Schleier bedeckten Pentateuch haltend, umringt vom verhöhnenden Volk und allen Mißhandlungen des Spottes oder Hasses ausgesetzt, bis der Papst erschien, und sie ihm kniend das Gesetz überreichten. Mit der Zeit wurde die Mißhandlung der Juden bei dieser Gelegenheit so groß, daß ihrem dringenden Flehen nachgegeben ward, und ihnen Innocenz VIII. Cibo zuerst im Jahre 1484 erlaubte, im innern Raum des Kastells Sant Angelo zu erscheinen. Die Feierlichkeit beschreibt der Zeremonienmeister Burkhard: «Als der Papst vorüberkam, hielt er nahe am Kastell Sant Angelo an, und die Juden, welche sich an die untersten Zinnen im Winkel des genannten Kastells gegen das Erdgeschoß zurückgezogen hatten, im Ornat und mit ihrem Gesetz, reichten es dem heiligen Vater zur Anbetung und Verehrung, mit hebräischen Worten ungefähr dieses Sinnes den Papst anredend: ‹Allerheiligster Vater, wir hebräischen Männer flehen Eure Heiligkeit im Namen unserer Synagoge an, daß wir gewürdigt werden möchten, daß uns das Gesetz, vom allmächtigen Gott dem Moses, unserm Priester, auf dem Berge Sinai übergeben, möge bestätigt und gebilligt sein, wie auch andere erhabene Päpste, die Vorgänger Eurer Heiligkeit, es bestätigt und gebilligt haben.‹ Es antwortete der Papst: ‹Wir billigen das Gesetz, aber euren Glauben und eure Auslegung verdammen wir, weil der, von dem ihr sagt, er werde kommen, gekommen ist, unser Herr Jesus Christus, wie die Kirche uns lehrt und predigt.› Nach vollendeter Zeremonie zogen sich die Juden zurück.»

Erinnert man sich, daß jenes Kastell Sant Angelo das Grabmal Hadrians war, des Kaisers, welcher Jerusalem zum zweitenmal von Grund aus zerstört und die Juden in die Sklaverei verkauft hatte, so stand auch dieser Ort zur Geschichte Israels in einer kränkenden Beziehung; denn das Andenken Hadrians hassen die Juden wie das des Titus.

Ausnahmsweise empfing Pius III. im Jahre 1503, weil er krank war, die Juden in einem Saal des Vatikans selbst. Julius II. empfing ihre Huldigung wieder am Grabmal des Hadrian, wobei sie einen langen Sermon machten, und besonders der spanische Rabbi Samuel, der Leibarzt des Papstes, mit Beredsamkeit sprach. Der Papst antwortete «prout in libello», das heißt nach Vorschrift des Zeremonienbuchs. 

(https://www.projekt-gutenberg.org/gregorov/wanderit/wand084.html)


Endlich errichtete Paul IV. den Ghetto oder Judenzwinger. Bis auf seine Zeit hatten die Juden die, wenn auch nicht ausgesprochene Freiheit, überall in Rom zu wohnen. Natürlich wohnten sie sehr selten in der Mitte der Stadt, noch unter den Christen, ihren Hassern, zerstreut, sondern hielten sich beieinander in Trastevere und an dem Flußufer bis zur Brücke Hadrians. Nun wies ihnen der Papst, nach Art der Venezianer, ein streng abgesperrtes Quartier an, welches wenige enge Straßen unmittelbar am Tiber umfaßte und von der Brücke Quattro Capi bis zum heutigen «Platz der Tränen» reichte. Mauern oder Tore sperrten das Judenviertel. Man nannte es zuerst «Vicus Judaeorum», dann kam der Name Ghetto dafür auf, der nicht mit der venezianischen Benennung Guidecca zusammenzuhängen scheint und wahrscheinlich aus dem talmudischen Wort «Ghet» gebildet ist, welches Absonderung heißt. Es war am 26. Juli 1556, als die Juden Roms in diesen Ghetto zogen, weinend und seufzend wie ihre Vorfahren, da man sie in die Gefangenschaft führte.

So war Paul IV. Caraffa der grausame Pharao für die Juden Roms, welcher sie all den Übeln aussetzte, die aus Mangel an Raum und aus der niedern Lage der Wohnungen am Fluß entspringen mußten, und diese Übel waren Seuchen und das Fieber und ein ganzes Heer ägyptischer Plagen, deren Schrecken in Wahrheit schwer zu beschreiben sind. Als Caraffa im Jahr 1559 starb, und das römische Volk seine Wut an dem Toten auszulassen aufstand, das Haus der Inquisition plünderte und die Minerva, das Kloster der Dominikaner, stürmte, sah man auch die Juden, furchtsam Menschen, die sich an den Revolutionen selbst zur Zeit des Cola di Rienzo nie beteiligt hatten, aus ihrem Zwinger hervorkommen und Flüche auf das Andenken Pauls IV. schleudern. Ein Jude durfte es sogar wagen, der Statue des Papstes auf dem Kapitol den gelben Schandhut aufzusetzen; das Volk lachte, zertrümmerte die Bildsäule und schleifte ihren Kopf mit der Papstkrone durch den Kot. Welchem Schicksal aber die Juden Roms nach Einführung der neuen Ketzertribunale der Inquisition entgegengingen, wird derjenige wohl wissen, welcher mit der Geschichte jener Zeit bekannt ist. Viele Juden verbrannte man auf dem Platz der Minerva oder auf dem Campo dei Fiori, wo die Autodafés gehalten wurden. Es war die fürchterliche Zeit, da man auch Giordano Bruno lebendig verbrannte.

In den Ghetto eingesperrt, waren die Juden in fremdes Eigentum eingezogen. Denn die Häuser des Viertels gehörten Römern; auch angesehene Familien wohnten daselbst, wie die Boccapaduli. Ausziehend, blieben diese Eigentümer, jene Mieter. Weil sie aber für immer in jene Straßen eingesperrt wurden, mußten sie ein dauerndes Mietverhältnis feststellen, denn ohne dasselbe konnte sich für die Juden zweierlei Not ereignen: Obdachlosigkeit, wenn es dem Eigentümer einfiel, dem hebräischen Mieter zu kündigen; unerträgliche Verschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, wenn er darauf verfiel, den Zins zu steigern. So entstand das Gesetz, welches verordnete: die Römer bleiben im Eigentum der an die Juden vermieteten Wohnungen, aber jene haben die Häuser in Erbpacht; niemals darf dem jüdischen Einwohner die Miete gekündigt werden, sobald er den Zins richtig gezahlt; niemals darf der Zins erhöht werden; der Jude kann nach seinem Willen das Haus verändern und erweitern. Man nannte und nennt dieses noch heute bestehende Recht das «Jus Gazzagà». Kraft desselben ist der Jude im Erbbesitz des Mietkontrakts und darf diesen an Verwandte oder andere verkaufen, und noch heutigentags gilt es als eine köstliche Habe, im Besitz des Jus Gazzagà oder eines erblichen Mietkontraktes zu sein, und hochgepriesen wird das Judenmädchen, welches ihrem Bräutigam als Mitgift ein solches Dokument aufzuweisen imstande ist. So ward durch dieses wohltätige Gesetz dem Juden ein Dach gegeben, welches er gewissermaßen das seine nennen durfte.

Die Bulle Pauls IV. bestätigte Pius v. Ghislieri im Jahre 1566, er erließ strenge Verordnungen gegen das Herumschweifen der Juden, welchen befohlen ward, mit der Nacht im Ghetto sich wieder einzufinden. Denn nach Ave Maria schlossen sich unerbittlich die Tore des Zwingers, und Strafe traf den draußen Ergriffenen, wenn es ihm nicht gelang, durch Geld die Wächter zu bestechen. Im Jahre 1569 untersagte derselbe Papst den Juden, in anderen Städten des Kirchenstaats zu wohnen als in Rom und Ancona, da sie vordem auch in Benevent und Avignon geduldet waren. 

(https://www.projekt-gutenberg.org/gregorov/wanderit/wand085.html)

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