»›Ich erkenne jeden Menschen als ein vollwesentliches Vernunftwesen an, welches seiner Bestimmung nach gottähnlich und ewig, ein unvergängliches Mitglied ist des ewigen Lebens Gottes. »›Ich anerkenne alle Menschen als der Wesenheit nach und dem Leben nach völlig gleiche Wesen bei aller Verschiedenheit der Hautfarbe, der Ausbildung, bei allen Unterschieden durch Glücksumstände. »›Und ich gelobe, daß ich jeden Menschen als ein an sich jedes Guten würdiges und jedes Guten empfängliches Wesen, als eine ewige, gottähnliche, unverletzliche, ehrwürdige Vernunftperson betrachten und behandeln will, niemals aber und in keiner Hinsicht als eine seelenlose Sache, noch blos und erstwesentlich als ein Mittel zum Guten, oder als eine blos nützliche Sache, noch weniger aber als ein nach seiner ganzen Wesenheit böses und verderbtes Vernunftwesen. »›Nicht will ich mich an jemandes Leibe körperlich vergreifen, noch will ich irgendeines Menschen äußere Freiheit weiter, als das Recht gebietet, beschränken; ich will keinem ohne sein Wissen und Wollen das Geringste nehmen, nicht das Geringste seiner Sachen abändern noch ihn in der Ordnung seiner Sachen stören. [...] das Wahre als wahr annehmen nur wenn und so weit ich selbst es einsehe; ohne eigene Einsicht will ich weder etwas als wahr annehmen noch als falsch verwerfen. »›Und ich will stets meiner Erkenntniß gemäß leben.Heinrich Oppermann: Hundert Jahre, 5. Buch, 4. Kapitel
19 Dezember 2012
Krausismo
Karl Christian Friedrich Krauses freimaurische Erklärung in: Heinrich Oppermann: Hundert Jahre
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