Das Kapitel "Zunftzopf" ist das 7. Kapitel in
Heinrich Oppermanns Roman "
Hundert Jahre", der zwischen 1770 und 1870 in dem fiktiven Heustedt, dem heutigen
Hoya an der Weser, spielt.
Am Ende der Langenstraße in der Weststadt, da, wo sich diese in drei kleine abzweigte, die den Beinamen Klein Paris führten, lag das Spritzenhaus Nr. 2, daneben, aber schon in Klein Paris, die dazugehörige Officialwohnung mit einem kleinen Garten. Diese Wohnung ward seit dem Herbst des letzten Jahres von dem Spritzenmeister Georg Schulz, dem Holzdrechsler, bewohnt.
Schulz war in Heustedt geboren, sein Vater war dort Bürger und Holzdrechsler gewesen, und er selbst mußte wieder Drechsler werden, das war so hergebracht. Georg Schulz war eine niedersächsische Natur, plump und etwas roh, phlegmatisch und zähe, arbeitsam und fleißig, nicht leicht zum Zorne geneigt, aber grenzenlos heftig, wenn er einmal in Zorn gerieth. Er war acht Jahre in der Fremde gewesen, hatte einen schönen Theil von Deutschland durchwandert. Von Hannover zog er nach Braunschweig, von da nach Leipzig, hielt sich dann in dem alten kunstreichen Nürnberg ein Jahr und länger auf. Die Donau hatte er in Regensburg zu Gesicht bekommen, war aber nicht an ihr herunter, sondern hinaufgewandert dem Schwabenlande zu. In Ulm und Tübingen hatte er Arbeit gefunden, war dann in Mainz länger als zwei Jahre bei einem kleinen Meister geblieben, dort traf ihn die Nachricht vom Tode des Vaters, und ein klagender Brief der Mutter rief ihn zurück, damit er das Bürgerwesen und die Kundschaft des Vaters übernähme, ein Haus gründe. Jetzt erst zeigte es sich, warum sich derselbe von Mainz nicht trennen konnte.
Nicht der wohlfeile Wein, der leichte Sinn und das lustige Leben der alten Bischofsstadt hatten es ihm angethan, sondern die achtzehnjährige Meisterstochter, die braunäugige Marie mit den langen dunkeln Augenwimpern und dem frommen madonnenartigen Augenniederschlage.
Als der Brief der Mutter angekommen war, und Georg davon sprach, nach Hause zu müssen, kam es zur Erklärung. Sie liebte ihn sehr, den blonden Ketzer, und hatte sehr oft zu der heiligen Namensgenossin gefleht, daß sie ihr die Gegenliebe schenken oder vielmehr ihr sein Herz auf ewig erhalten möge, denn seine Blicke, sein ganzes Wesen hatten es ihr schon seit einem Jahre gesagt, daß er sie liebe.
Heinrich Oppermann: Hundert Jahre, 7. Kapitel
Maries Eltern sind mit der Verheiratung ihrer Tochter einverstanden. Marie lässt sich darauf ein, mit Georg Schulz nach Heustedt zu ziehen. Dort betreibt er er neben der Holzdrechlerei auch das Horndrechseln. Sie hat zu Hause das Putzmachen gelernt und macht bei den vornehmen Damen Heustedts Furore, weil sie sich mit der Pariser Mode auskennt und Kleider und Putz nach dieser Mode herzustellen versteht.
Missgunst führt dazu, dass man ihm das Horndrechseln und ihr das Putzmachen verbieten will. Zur Begründung werden die alten Zunftbestimmungen angeführt, die sonst lange schon nicht mehr beachtet worden waren.
Georg Schulz war im höchsten Grade erstaunt, als er eines Tages vom löblichen Stadtgericht ein sogenanntes Mandatum erhielt, wonach er sich bei funfzig Kassengulden Strafe des Anfertigens von Horndrechslerwaaren zum Verkaufe, so des Feilbietens und Verkaufs derselben im offenen Laden zu enthalten habe.
Was war da zu thun? Georg's Lorenzdosen von Horn hatten eine gewisse Berühmtheit erlangt, er hatte Bestellungen aus Bremen wie aus Hannover erhalten, der Verkauf derselben bildete seine beste Nahrungsquelle. Er hatte noch jüngst eine größere Quantität amerikanisches Horn in Bremen gekauft. Allein er war ein abgesagter Feind von Processen, und daher eher geneigt nachzugeben, als einen Proceß zu führen. Ganz anders zeigte sich die Gesinnung seiner Frau. Sie hatte keinen Begriff von Zunftzopf, sie ging von dem Gedanken des natürlichen Rechts aus, daß jeder Mensch befugt sei, diejenigen Arbeiten, zu welchen er befähigt sei, auch anzufertigen, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ihr Vater in Mainz hatte ja auch Drechslerarbeiten, sowol in Holz als in Horn, gemacht. »Ein Drechsler ist Drechsler«, sagte sie, »und es kann einerlei sein, ob du in Horn drechselst oder in Holz, wenn deine Arbeit nur gut ist. Was, du willst den elenden Drohungen nachgeben? Du willst der alten Katze mit den grünen Augen, die das alles eingeleitet hat, um uns zu schaden, den Gefallen thun, klein beizugeben? Nein, man muß sich vertheidigen, man muß einen Vertheidiger annehmen. Ich habe noch viele blanke Gulden in meiner Chatoulle liegen, solange noch ein Gulden da ist, leide ich nicht, daß du dein Recht aufgibst.«
Der gutmüthige Ehemann gab der Frau nach. Marie selbst ging zum Amtsadvocaten. Dieser versprach, sich durch Einsicht des Gildebriefes der Horndrechsler auf dem Rathhause erst zu instruiren. Er brachte guten Trost von dort mit. In dem Gildebriefe stehe nichts, daß die Horndrechsler allein und ausschließlich befugt seien, in Horn zu drechseln, sondern nur, daß sie in ihren althergebrachten Rechten und Gerechtsamen geschützt werden sollten. Sie müßten also beweisen, und der Beweis werde schwer werden, da er selbst sich erinnere, von Georg's Vater manche Pfeife von Horn gekauft zu haben. Auch Georg erinnerte sich wohl, daß, solange er überhaupt Erinnerung habe, sein Vater in Horn beständig gedrechselt und damit gehandelt.
Es wurde also eine Einrede der Erschleichung verhandelt, und der Proceß hatte seinen Anfang genommen. Wann das Ende sein würde, wußte damals niemand, oft erlebten es beide streitende Theile nicht.
Als sich das Gerücht von diesem Proceß verbreitete, fingen auch die Schneider an, ihre Köpfe zusammenzustecken. Lenchen brauchte nicht viel zu hetzen, unter den Schneiderfrauen gab es manche, denen die »Fremde« ein Dorn im Auge war. Acht Tage später erhielt auch Marie ein Mandat, sich des Einpfuschens in das löbliche Schneideramt zu enthalten und weder im eigenen noch in fremden Häusern weibliche Kleidungsstücke gegen Lohn anzufertigen, bei fünfundzwanzig Gulden Kassengeldstrafe.
Dagegen wurde auf Ermunterung und Beifall aller Damen aus dem Honoratiorenstande erst recht processirt, denn alle diese Damen erboten sich, Zeugniß abzulegen, daß kein einziger Schneider in Heustedt ein Damenkleid anzufertigen verstehe.
Beide Processe machten dem jungen Ehepaare in ihrem Anfange keinerlei Kümmerniß.
Heinrich Oppermann: Hundert Jahre,1. Buch, 7. Kapitel
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen