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09 Dezember 2016

Der Schatten des Esels: Oberpriester Strobylus und Salabanda

Die Vorgeschichte

6. Kapitel 
Verhältnis des Latonentempels zum Tempel des Jason. Kontrast in den Charakteren des Oberpriesters Strobylus und des Erzpriesters Agathyrsus. Strobylus erklärt sich für die Gegenpartei des letztern, und wird von Salabanda unterstützt, welche eine wichtige Rolle in der Sache zu spielen anfängt. 

Der Dienst der Latona war (wie Strobylus den Euripides versichert hatte) so alt zu Abdera, als die Verpflanzung der Lycischen Kolonie; und die äußerste Einfalt der Bauart ihres kleinen Tempels konnte als eine hinlängliche Bekräftigung dieser Tradition angesehen werden. So unscheinbar dieser Latonentempel war, so gering waren auch die gestifteten Einkünfte seiner Priester. Wie aber die Not erfindsam ist, so hatten die Herren schon von langem her Mittel gefunden, zu einiger Entschädigung für die Kargheit ihres ordentlichen Einkommens, den Aberglauben der Abderiten in Kontribution zu setzen; und da auch dieses nicht zureichen wollte, hatten sie es endlich dahin gebracht, daß der Senat (weil er doch von keiner Besoldungszulage hören wollte) zu Unterhaltung des geheiligten Froschgrabens gewisse Einkünfte aussetzte, deren größten Teil die genügsamen und billig denkenden Frösche ihren Versorgern überließen. [...]
Aus so entgegen gesetzten Gemütsarten und aus so vielen Veranlassungen zu Neid und Eifersucht auf Seiten des Priesters Strobylus, entsprang notwendig bei beiden ein wechselseitiger Haß, der den Zwang, den ihnen ihr Stand und Platz auferlegte, mit Mühe ertrug, und nur darin verschieden war, daß Agathyrsus den Oberpriester zu sehr verachtete, um ihn sehr zu hassen, und dieser jenen zu sehr beneidete, um ihn so herzlich verachten zu können als er wohl gewünscht hätte. Zu diesem allen kam noch, daß Agathyrsus, kraft seiner Geburt und ganzen Lage, für die Aristokratie, Strobylus hingegen, ungeachtet seiner Verhältnisse zu einigen Ratsherren, ein erklärter Freund der Demokratie, und nächst dem Zunftmeister Pfriem derjenige war, der durch seinen persönlichen Charakter, seine Würde, seine schwärmerische Hitze, und eine gewisse populare Art von Beredsamkeit den meisten Einfluß auf den Pöbel hatte. Man sieht nun leicht voraus, daß die Sache mit dem Eselsschatten oder Schattenesel notwendig eine ernsthafte Wendung nehmen mußte, so bald ein paar Männer wie die beiden Hohenpriester von Abdera darein verwickelt wurden. [...]
Allein er war nun einmal in die Sache verwickelt; seine Ehre war dabei betroffen; er empfing täglich und stündlich Nachrichten, wie unziemlich der Zunftmeister und der Priester Strobylus mit ihrem Anhang wider ihn loszögen, wie sie drohten, wie übermütig sie die Sache durchzusetzen hofften, und dergleichen – und dies war mehr als es brauchte, um ihn dahin zu bringen, daß er seine ganze Macht anzuwenden beschloß, um Gegner, die er so sehr verachtete, zu Boden zu werfen, und für die Verwegenheit, sich gegen ihn aufgelehnt zu haben, zu züchtigen. Der Kabalen der Dame Salabanda ungeachtet (die nicht fein genug gesponnen waren, um ihm lange verborgen zu bleiben), war der größte Teil des Senats auf seiner Seite; und wenn gleich seine Gegner nichts unterließen, was das Volk gegen ihn erbittern konnte, so hatte er doch, zumal unter den Zünften der Gerber, Fleischer und Bäcker, einen Anhang von derben stämmichten Gesellen, die eben so hitzig vor der Stirne als nervig von Armen, und auf jeden Wink bereit waren, für ihn und seine Partei, je nachdem es nötig wäre, zu schreien oder zuzuschlagen. [...]
Man bemerkte indessen, daß bei weitem der größte Teil der Abderitinnen sich für den Erzpriester erklärte; und wo in einem Hause der Mann ein Schatten war, da konnte man sich darauf verlassen, die Frau war eine Eselin, und gemeiniglich eine so hitzige und unbändige Eselin, als man sich eine denken kann. Unter einer Menge teils heilloser teils lächerlicher Folgen dieses Parteigeistes, der in die Abderitinnen fuhr, war keine der geringsten, daß mancher Liebeshandel dadurch auf einmal abgebrochen wurde, weil der eigensinnige Seladon lieber seine Ansprüche als seine Partei aufgeben wollte; so wie hingegen auch mancher, der sich schon Jahre lang vergebens um die Gunst einer Schönen beworben und ihre Antipathie gegen ihn durch nichts, was gewöhnlich von einem unglücklichen Liebhaber versucht wird, hatte überwinden können, jetzt auf einmal keines andern Titels bedurfte um glücklich zu werden, als seine Dame zu überzeugen daß er – ein Esel sei. [...]
8. Kapitel 
Gute Ordnung in der Kanzlei von Abdera. Präjudizialfälle, die nichts ausmachen. Das Volk will das Rathaus stürmen, und wird von Agathyrsus besänftigt. Der Senat beschließt, die Sache dem großen Rat zu überlassen. 

Die Kanzlei der Stadt Abdera – weil es doch die Gelegenheit mit sich bringt, ihrer hier mit zwei Worten zu erwähnen – war überhaupt so gut eingerichtet und bedient, als man es von einer so weisen Republik erwarten wird. Indessen hatte sie doch mit vielen andern Kanzleien zwei Fehler gemein, über welche zu Abdera schon seit Jahrhunderten fast täglich Klage geführt wurde, ohne daß jemand auf den Einfall gekommen wäre: ob es nicht etwa möglich sein könnte, dem Übel auf eine oder andre Weise abzuhelfen? Das eine dieser Gebrechen war, daß die Urkunden und Akten in einigen sehr dumpfen und feuchten Gewölben verwahrt lagen, wo sie aus Mangel der Luft verschimmelten, vermoderten, von Schaben und Würmern gefressen, und nach und nach ganz unbrauchbar wurden; das andre, daß man, alles Suchens ungeachtet, nichts darin finden konnte. So oft dies begegnete, pflegte irgend ein patriotischer Ratsherr, meistens mit Beistimmung des ganzen Senats, die Anmerkung zu machen: «Es komme bloß daher, weil keine Ordnung in der Kanzlei gehalten werde.» In der Tat ließ sich schwerlich eine Hypothese erdenken, vermittelst welcher diese Erscheinung auf eine leichtere und begreiflichere Weise zu erklären gewesen wäre. Daher kam es nun, daß fast allemal, wenn bei Rat beschlossen wurde daß in der Kanzlei nachgesehen werden sollte, jedermann schon voraus wußte und meistens sicher darauf rechnete, daß sich nichts finden würde. Und eben daher kam es auch, daß die gewöhnliche Erklärung, die bei der nächsten Ratssitzung erfolgte, «es habe sich, alles Suchens ungeachtet, nichts in der Kanzlei gefunden», mit der kaltsinnigsten Gelassenheit, als eine Sache die man erwartet hatte und die sich von selbst verstand, aufgenommen wurde. [...]
Indessen hatte der Auflauf, der hierdurch verursacht wurde, eine Anzahl Esel herbei gerufen, die den Herren von ihrer Partei mit Knitteln, Feuerzangen, Hämmern, Fleischmessern, Mistgabeln, und dem ersten dem besten was ihnen in die Hände gefallen war, zu Hülfe kommen wollten: und wiewohl sie von den Schatten bei weitem übermehrt waren; so trieb sie doch ihre Herzhaftigkeit und die Verachtung, womit sie die ganze Partei der Schatten ansahen, die wörtlichen Beleidigungen mit so nachdrücklichen Hieben und Stößen zu erwidern, daß es blutige Köpfe absetzte, und das Handgemeng in wenig Augenblicken allgemein wurde. Bei so gestalten Sachen war nun freilich in der Ratsstube nichts andres zu tun, als einhellig zu beschließen: daß man, lediglich aus Liebe zum Frieden und um des gemeinen Besten willen, für diesmal citra praejudicium sich gefallen lassen könne, daß der Handel wegen des Eselsschattens vor den großen Rat gebracht, und der Entscheidung desselben überlassen würde.  [...]

(Wieland: Die Abderiten, 2. Teil 4. Buch 6.-8. Kapitel)

Der Proceß um des Esels Schatten

Veranlassung des Prozesses und Facti Species. 
Kaum hatten sich die guten Abderiten von dem wunderbaren Theaterfieber, womit sie des ehrlichen, arglosen Euripides Götter- und Menschenherrscher Amor heimgesucht hatte, wieder ein wenig erholt; kaum sprachen die Bürger wieder in Prosa mit einander auf den Straßen, kaum verkauften die Drogisten wieder ihre Niesewurz, schmiedeten die Waffenschmiede wieder ihre Rapiere und Transchiermesser, machten sich die Abderitinnen wieder keusch und emsig an ihr Purpurgewebe, und warfen die Abderiten ihr leidiges Haberrohr weg, um ihren verschiednen Berufsarbeiten wieder mit ihrem gewöhnlichen guten Verstande obzuliegen [...]
Die Sache fing sich (wie alle große Weltbegebenheiten) mit einer sehr geringfügigen Veranlassung an. Ein gewisser Zahnarzt, namens Struthion, von Geburt und Voreltern aus Megara gebürtig, hatte sich schon seit vielen Jahren in Abdera häuslich niedergelassen; und weil er vielleicht im ganzen Lande der einzige von seiner Profession war, so erstreckte sich seine Kundschaft über einen ansehnlichen Teil des mittäglichen Thracien. [...]
Struthion mietete sich also einen andern Esel, bis zu dem Orte, wo er sein erstes Nachtlager nehmen wollte, und der Eigentümer begleitete ihn zu Fuße, um das lastbare Tier zu besorgen und wieder nach Hause zu reiten. Der Weg ging über eine große Heide. Es war mitten im Sommer und die Hitze des Tages sehr groß. Der Zahnarzt, dem sie unerträglich zu werden anfing, sah sich lechzend nach einem schattigen Platz um, wo er einen Augenblick absteigen und etwas frische Luft schöpfen könnte. Aber da war weit und breit weder Baum noch Staude, noch irgend ein andrer Schatten gebender Gegenstand zu sehen. Endlich, als er seinem Leibe keinen Rat wußte, machte er Halt, stieg ab, und setzte sich in den Schatten des Esels. «Nu, Herr, was macht Ihr da», sagte der Eseltreiber, «was soll das?» «Ich setze mich ein wenig in den Schatten», versetzte Struthion, «denn die Sonne prallt mir ganz unleidlich auf den Schädel.» «Nä, mein guter Herr», erwiderte der andre, «so haben wir nicht gehandelt! Ich vermiete Euch den Esel, aber des Schattens wurde mit keinem Worte dabei gedacht.» «Ihr spaßt, guter Freund», sagte der Zahnarzt lachend; «der Schatten geht mit dem Esel, das versteht sich.» «Ei, beim Jason! das versteht sich nicht», rief der Eselmann ganz trotzig; «ein andres ist der Esel, ein andres ist des Esels Schatten. Ihr habt mir den Esel um so und so viel abgemietet. Hättet Ihr den Schatten auch dazu mieten wollen, so hättet Ihrs sagen müssen. Mit Einem Wort, Herr, steht auf und setzt Eure Reise fort, oder bezahlt mir für des Esels Schatten was billig ist.» [...]
Der ungeschlachte Mensch bestand darauf, daß er für den Schatten seines Esels bezahlt sein wollte; und da Struthion eben so hartnäckig dabei blieb nicht bezahlen zu wollen, so war kein andrer Weg übrig, als nach Abdera zurückzukehren, und die Sache bei dem Stadtrichter anhängig zu machen.  [...]
Allein diesmal kamen so viele besondere Ursachen zusammen, der Sache einen schnellern Schwung zu geben, daß man sich nicht darüber zu verwundern hat, wenn der Prozeß über des Esels Schatten binnen weniger als vier Monaten schon so weit gediehen war, daß nun am nächsten Gerichtstage das Endurteil erfolgen sollte. Ein Rechtshandel über eines Esels Schatten würde sonder Zweifel in jeder Stadt der Welt Aufsehen machen. Man denke also, was er in Abdera tun mußte! Kaum war das Gerücht davon erschollen, als von Stund an alle andre Gegenstände der gesellschaftlichen Unterhaltung fielen, und jedermann mit eben so viel Teilnehmung von diesem Handel sprach, als ob er ein Großes dabei zu gewinnen oder zu verlieren hätte. Die einen erklärten sich für den Zahnarzt, die andern für den Eseltreiber. Ja, sogar der Esel selbst hatte seine Freunde, welche dafür hielten, daß derselbe ganz wohl berechtigt wäre, interveniendo einzukommen, da er durch die Zumutung, den Zahnarzt in seinem Schatten sitzen zu lassen und unterdessen in der brennenden Sonnenhitze zu stehen, offenbar am meisten prägraviert worden sei. [...]
Endlich besann sich der ehrliche Anthrax eines Mittels, wie er vielleicht den Erzpriester ohne Dazwischenkunft der Tänzerin und ihres Kammermädchens auf seine Seite bringen könnte. Das Beste daran deuchte ihm, daß er es nicht weit zu suchen brauchte. Ohne Umschweife – er hatte eine Tochter, Gorgo genannt, die, in Hoffnung auf eine oder andre Weise beim Theater unterzukommen, ganz leidlich singen und die Zither spielen gelernt hatte. Das Mädchen war eben keine von den schönsten. Aber eine schlanke Figur, ein Paar schwarze große Augen, und die frische Blume der Jugend ersetzten (seinen Gedanken nach) reichlich was ihrem Gesicht abging; und in der Tat, wenn sie sich tüchtig gewaschen hatte, sah sie in ihrem Festtagsstaat, mit ihren langen pechschwarzen Haarzöpfen und mit einem Blumenstrauß vor dem Busen, so ziemlich dem wilden Thracischen Mädchen Anakreons ähnlich. Da sich nun bei näherer Erkundigung fand, daß der Erzpriester Agathyrsus auch ein Liebhaber vom Zitherspielen und von kleinen Liedern war, deren die junge Gorgo eine große Menge nicht übel zu singen wußte: so machten sich Anthrax und Krobyle große Hoffnung, durch das Talent und die Figur ihrer Tochter am kürzesten zu ihrem Zwecke zu kommen. Anthrax wandte sich also an den Kammerdiener des Erzpriesters, und Krobyle unterrichtete inzwischen das Mädchen, wie sie sich zu betragen hätte, um wo möglich die Tänzerin auszustechen, und von der kleinen Gartentür ausschließlich Meister zu bleiben. Die Sache ging nach Wunsch. Der Kammerdiener, der durch die Neigung seines Herrn zum Neuen und Mannigfaltigen nicht selten ins Gedränge kam, ergriff diese gute Gelegenheit mit beiden Händen; und die junge Gorgo spielte ihre Rolle für eine Anfängerin meisterlich. Agathyrsus fand eine gewisse Mischung von Unschuld und Mutwillen und eine Art wilder Grazie bei ihr, die ihn reizte weil sie ihm neu war. Kurz, sie hatte kaum zwei- oder dreimal in seinem Kabinette gesungen, so erfuhr Anthrax schon von sichrer Hand, Agathyrsus habe seine gerechte Sache verschiedenen Richtern empfohlen, und sich mit einigem Nachdruck verlauten lassen: wie er nicht gesonnen sei, auch den allergeringsten Schutzverwandten des Jasontempels den Schikanen des Sykophanten Physignatus und der Parteilichkeit des Zunftmeisters Pfriem preiszugeben. [...]
4. Kapitel 
Gerichtliche Verhandlung. Relation des Beisitzers Miltias. Urtel, und was daraus erfolgt. 
Inzwischen war der Gerichtstag herbeigekommen, an dem dieser seltsame Handel durch Urtel und Recht entschieden werden sollte. Die Sykophanten hatten in Sachen geschlossen, und die Akten waren einem Referenten, namens Miltias, übergeben worden, gegen dessen Unparteilichkeit die Mißgönner des Zahnarztes verschiednes einzuwenden hatten. Denn es war nicht zu leugnen, daß er mit dem Sykophanten Physignatus sehr vertraut umging; und überdies wurde ganz laut davon gesprochen, daß die Dame Struthion[Fußnote: Wir wissen wohl daß dies nicht à la Grecque gesprochen ist; aber die Dame Struthion ist wie Frau Damon in unsern Komödien: und was liegt dem Leser daran, wie die Zahnärztin mit ihrem eigenen Namen geheißen haben mag? ], die für eine von den hübschen Weibern in ihrer Klasse galt, ihm die gerechte Sache ihres Mannes zu verschiedenen Malen in eigner Person empfohlen habe. Allein da diese Einwendungen auf keinem rechtsbeständigen Grunde beruhten, und der Turnus nun einmal an diesem Miltias war, so blieb es bei der Ordnung. [...]
Der Erzpriester hingegen hatte den Handel bisher nicht für wichtig genug gehalten, sein ganzes Ansehen zugunsten seines Beschützten anzuwenden. Allein da die Sachen zwischen ihm und der schönen Gorgo ernsthafter zu werden anfingen, indem sie, anstatt einer gewissen Gelehrigkeit die er bei ihr zu finden gehofft hatte, einen Widerstand tat, dessen man sich zu ihrer Herkunft und Erziehung nicht hätte vermuten sollen, ja sich sogar vernehmen ließ: «Wie sie Bedenken trage, ihre Tugend noch einmal den Gefahren eines Besuchs durch die kleine Gartentür auszusetzen», – so war es ganz natürlich, daß er nun nicht länger säumte, durch den Eifer, womit er die Sache des Vaters zu unterstützen anfing, sich ein näheres Recht an die Dankbarkeit der Tochter zu erwerben. Der neue Lärm, den der Eselsprozeß durch die Provokation an den großen Rat in der Stadt machte, gab ihm Gelegenheit, mit einigen von den vornehmsten Ratsherren aus der Sache zu sprechen. «So lächerlich dieser Handel an sich selbst sei, sagte er, so könne doch nicht zugegeben werden, daß ein armer Mann, der unter dem Schutze Jasons stehe, durch eine offenbare Kabale unterdrückt werde. Es komme nicht auf die Veranlassung an, die oft zu den wichtigsten Begebenheiten sehr gering sei; sondern auf den Geist, womit man die Sache treibe, und auf die Absichten, die man im Schilde oder wenigstens in Petto führe. [...]
(Wieland: Die Abderiten, 2. Teil 4. Buch 1.- 4. Kapitel)

18 Oktober 2012

Zwei Prozesse

Fortsetzung von Zunftzopf: Das Ehepaar Schulz führt zur Wahrung seiner Rechte auf weitere Ausübung des bisherigen Broterwerbs zwei Prozesse.

Das Stadtgericht hatte, gegen sonstige Gewohnheit, in dem Processe gegen den Horndrechsler rasch gearbeitet. Schon nach Verlauf eines halben Jahres war eine Entscheidung erfolgt, welche den Klägern den Beweis auferlegte, daß ihnen seit undenklicher Zeit die Befugniß zustehe, ausschließlich der Holzdrechsler, Horndrechslerwaaren anzufertigen und zu verkaufen. Da keine von beiden Parteien gegen dieses Beweisurtheil Rechtsmittel eingewendet hatte, wurde zur Beweisaufnahme geschritten. Es wurden von beiden Seiten eine Menge Zeugen und Gegenzeugen vernommen. Endlich kam ein Erkenntniß, welches den klägerischen Beweis für nothdürftig geführt erkannte und den Klägern einen Erfüllungseid auferlegte.
Hiergegen appellirte der Holzdrechsler, und er erhielt von der Justizkanzlei ein reformatorisches Erkenntniß, der Beweis sei gänzlich verfehlt, die Kläger wurden zurückgewiesen. Nun brachten Kläger die Sache an den höchsten Gerichtshof, verbanden mit der Appellation zugleich das beneficium novorum, indem sie eine alte Urkunde von dem lüneburgischen Herzog Georg Ludwig vorlegten, die zu Gunsten der Horndrechsler allenfalls interpretirt werden konnte. Nach zwei Jahren stellte das Oberappellationsgericht in Celle das erste Stadtgerichtserkenntniß wieder her, verurtheilte auch, wenn Kläger den Erfüllungseid leisteten, den Beklagten in die Kosten, mit Ausnahme derjenigen der Appellationsinstanz, welche compensirt wurden.
Der Eid wurde abgeleistet.
Das war ein harter Schlag für die Schulz'sche Familie. Die Proceßkosten, die der Besagte seinen Gegnern für zwei Instanzen bezahlen mußte, beliefen sich auf mehrere hundert Thaler. In seiner Kasse waren kaum so viel Groschen. Es war ein schlechter Trost, daß der Advocat meinte, bis die Liquidation der Kosten erfolgt und diese festgestellt sei, möchte wol immer noch ein halbes Jahr hingehen, und dann könne er die Sache leicht noch ein halbes Jahr, und wenn man die Kosten einer Instanz anwenden wolle, noch länger hinausziehen. Vielleicht, hatte er gesagt, sei der Proceß mit den Schneidern dann gewonnen. Das war in der That die letzte Hoffnung der armen Familie; sie erhielt dann einen Theil der seit Jahren aufgewandten Proceßkosten erstattet.
Dieser Schneiderproceß lag zur Entscheidung in einer Supplicationsinstanz bei irgendeiner unbekannten Juristenfacultät. Die Justizkanzlei zu Hannover, in der moderne Ansichten vertreten waren, hatte auch hier in der Appellationsinstanz zu Gunsten der Beklagten entschieden, dem Schneideramte den Beweis auferlegt, daß die Schneideramtsmeister in Heustedt das ausschließliche Recht hätten, Damenkleidungen anzufertigen, der Beklagten den Einredenbeweis, daß keiner der heustedter Schneider fähig sei, ein Damenkleid ordentlich anzufertigen. Der Rechtsbeistand Schulz' zweifelte nicht, daß der erste Beweis nicht werde geführt werden, und daß es der Beklagten ein Leichtes sein werde, den zweiten Beweis zu führen. Die Schneider verzweifelten selbst daran, den Proceß zu gewinnen, der einen des Processirens werthen Gegenstand nicht mehr hatte, da Marie die Schneiderei aufgegeben; es handelte sich nur um die Kosten.
Georg meinte indeß, auf den Gewinn eines Processes zu hoffen, das sei dasselbe, als seine Hoffnung auf den Gewinn einer Quaterne zu setzen; er dachte Tag und Nacht darüber nach, auf welche Weise es ihm möglich sein würde, den Betrag der Proceßkosten geliehen zu bekommen. Jemand um die kleinste Gefälligkeit anzusprechen, war ihm von Jugend an schwer geworden, es beleidigte das seinen Stolz.
Heinrich Oppermann: Hundert Jahre, 7. Kapitel

Frau Marie bittet vergeblich um Geld. Man muss schließlich von einem Juden leihen. Als auch der zweite Prozess verloren geht und man auch diese Prozesskosten übernehmen muss, bleibt nichts anderes übrig, als das Haus zu verkaufen. So sieht der Jude Hirsch eine Chance auf Grundbesitz.


Moses Hirsch blieb Höchstbietender, indem er noch 50 Thaler weniger bot, als seine Hypothek betrug. Er erhielt den Zuschlag. Aber Juden durften damals und bis in die Mitte unsers Jahrhunderts kein Grundeigenthum erwerben. Unter besondern Umständen wurde davon indeß eine Ausnahme gemacht. Moses Hirsch reiste selbst nach Hannover, um eine solche für sich zu erwirken. Er machte dort großes Geschrei, daß er genöthigt gewesen, zur Rettung seines Kapitals und der Hypothek zu kaufen das Haus, daß er schon jetzt 50 Thaler verliere, noch viel mehr verlieren würde, wenn der weniger Bietende das Haus erhielte. Dieses Geschrei wirkte indeß wol weniger als die thätige Fürsprache seines Vetters, des Hofagenten Markus Meier. Moses Hirsch bekam die Dispensation vom Gesetze, ward so der erste jüdische Grundbesitzer in Heustedt und mußte demzufolge auch Bürger werden, das Schutzjudenverhältniß hörte damit auf. Von da an pflegte er seinen Kindern, und in spätern Jahren noch seinen Enkeln täglich von früh bis abends einzupredigen: »So ich bin geworden in Heustedt der erste Grundbesitzer und Börger vom Stamme Israels, sollen bei dem Gotte meiner Väter und dem Lichte auf dem Grabe meiner Mutter werden meine Kindeskinder die ersten au Gut und Habe von den Börgern Heustedts.«
Aber Moses Hirsch war gewissermaßen großmüthig und gutmüthig. Er hätte das Recht gehabt, wegen der 50 Thaler, um die er bei der Subhastation zu kurz gekommen, sich an das Mobiliarvermögen Schulz' zu halten, er hätte die Kuh und das Hausgeräth verkaufen lassen können. Er verzichtete darauf, er machte einen Strich durch die Obligation, hatte er doch das Ziel erreicht, das er seit dreißig Jahren beständig vor Augen gehabt, das ihm bei seinem anfänglichen Schacher mit alten Kleidern und Fellen, dann bei seinem Viehhandel, dann bei dem Wollhandel und Négocegeschäft beständig vor Augen gestanden: er war Bürger und Hausbesitzer.
Es traf sich, daß damals der alte Spritzenmeister, als dessen Substitut Georg schon seit Jahren fungirt hatte, starb. Derselbe hatte eine Officialwohnung neben dem Spritzenhause, freilich in Klein-Paris. Der Drechsler wurde von dem Magistrat als Spritzenmeister gewählt, ihm die Wohnung nebst Garten und eine Moorwiese zur Kuhweide überwiesen, dafür mußte er Spritzen und Schläuche in Ordnung halten, einschmieren, lüften, beim Feuer das Rohr führen u. s. w.
Georg konnte sein Unglück nicht verschmerzen, obwol er jetzt viel sorgenfreier lebte wie zuvor. Er hatte sich eine Werkstatt eingerichtet, Marie hatte das Haus so schön ausgeziert, als nur möglich war. Der Garten hinter dem Hause war bedeutend größer als der beim eigenen Hause, hatte Aepfel-, Birnen- und Zwetschenbäume, ein Umstand, der die beiden Jungen ungemein glücklich machte.
Wenn bei der trüben Stimmung, in welcher Georg dahinlebte, eine zufällige Veranlassung sich fand, daß ihm Marie etwas wider seinen Sinn machte oder sprach, namentlich die Erziehung der Jungen betreffend, welche sie allzu gern in die Rectorschule geschickt hätte, so kam es wol zu Ehestandszänkereien, und der Mann war ungerecht genug, seiner Marie Vorwürfe zu machen, wie sie einst ihm von der Mutter eingegeben: »Hättest du nicht immer so hoch hinaus gewollt, hättest du mich nicht beredet, einen Laden einzurichten, hättest du durch dein ganzes Wesen und Betragen nicht den Neid und die Eifersucht der Heustedter erregt, mich nicht zu den Processen verleitet, wir brauchten jetzt nicht in diesem Banditenwinkel zu wohnen. Nun willst du mit den Jungen auch wieder hoch hinaus. Der Heinrich sitzt beständig hinter den Büchern, statt mit Hand anzulegen, oder läuft in die Oststadt mit Forstschreibers Karl, daraus wird nimmer etwas Gutes.«
Wenn die Frau dann aber antwortete: »Georg, habe ich das um dich verdient? Habe ich nicht Vater und Vaterstadt, das goldene Mainz, verlassen, bin ich meiner Religion nicht entfremdet deinetwegen? Willst du mich durch deine Lieblosigkeit nun noch zu dem Glauben zwingen, daß mich die Strafe des Himmels schon hier verfolgt, weil ich dich lieber gehabt als meinen Glauben? weil ich die Gebote meiner Kirche misachtet, und mich der Absolution unwürdig gemacht habe, wie der Priester sagt?« dann bat der Mann um Verzeihung, und man versöhnte sich.
Heinrich Oppermann: Hundert Jahre, 7. Kapitel

Aus der Sicht von 1870 erscheinen Zunftzwang und die Unfreiheit von Juden als lange überholt. Mit seiner Erinnerung an die alten Verhältnsse im Königreich Hannover kann Oppermann begründen, dass dies Königreich kein Recht auf Fortbestand mehr habe.