(Förstersche Kinder gegen Rupprecht)
(Frankfurt, 12. Januar 1774)
Wohl- und HochEdelgeborne Gestrenge Fest und Hochgelahrte Hochfürsichtige und Hochweise Herren; Großgünstig Hochgebietend und Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheiß und Schöffen!
Mutmaßlich wird Beklagter den Terminum ordinis ohne Handlung haben vorbeistreichen lassen, weilen nun aber uns endes unterzeichneten gar viel daran gelegen, einmal auf eine Gewißheit und sicheres Verhältnis der Gelder unserer anvertrauten Pupillen zu gelangen; so ergehet zu Beschleunigung des Rechts ganges unsere untertänige Bitte dahin. Euer Hochadel. Gestrengen und Herrlichkeiten p geruhen dem Gärtner Rupprecht einen weitern Terminum eumque praejudicialem HochRichterlich anzuberaumen.
Die Wir pp. Euer Hochadel. Gestrengen und Herrlichkeiten
p untert'g geh'ste Johann Ludwig Kneusel Johann Andreas Heusser JWGoethe Lt.
(Frankfurt 14. Februar 1774)
Wohl- und HochEdelgeborne Gestrengen Fest und Hochgelahrte Hochfürsichtige und Hochweise Herren; Großgünstig Hochgebietend und Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheiß und Schöffen! Da allem Vermuten nach, außerhalb rubrizierter Provocate auch den praejudicial Termin fruchtlos vorüber gehen lassen; So wird hierdurch, zu großg. Verfügung als Ultimati untertänig geziemend gebeten.
Worüber p. Euer Hochadel. Gestrengen und Herrlichkeiten p untertänig Treu geh'ste Johann Ludwig Kneusel
JWGoethe Lt.
(Frankfurt, 11. März 1774)
Wohl- und HochEdelgeborne Gestrenge Fest und Hochgelahrte Hochfürsichtige und Hochweise Herren; Großgünstig Hochgebietend und Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheiß und Schöffen! Auch dermalen scheinet außen rubrizierter Beklagter in Termino praeclusivo nicht erschienen zu sein, welchenfalls endes unterschriebene Vormündereuntertänig bitten, nunmehro dieser besonders lästigen Sache wegen, eine Großg. Verfügung in contumaciam retro gehorsamst gebetenermaßen Hochrichterlich ergehen zu lassen, idque cum refusione expensarum.
Die Wir p Euer Hochadel. Gestrengen und Herrlichkeiten
p. untert'g Treu geh'ste Johann Ludwig Kneusel Johann Andreas Heusser JWGoethe Lt
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